AGB

Geschäftsbedingungen

Reservierte Karten:
  1. Eine Eintrittskarte gilt erst als reserviert, wenn sie von uns per Email oder
    telefonisch rückbestätigt wird.
  2. Mit der Reservierung einer Karte ist kein Recht auf einen Wunschplatz verbunden.
  3. Die reservierten Karten liegen für Sie bis 30 Minuten vor Spielbeginn bereit,
    danach verfallen sie und werden weiterverkauft.
  4. Bei reservierten Plätzen, die ohne Angabe von Gründen bis Spielbeginn nicht abgeholt
    oder zur bestellten Vorstellung nicht in Anspruch genommen werden, behalten wir
    uns vor, diese nachträglich in Rechnung zu stellen.
  5. Reservierte Karten können am Vorstellungstag (bis spätestens 12:00) nur dann kostenlos storniert werden, wenn sie vom Veranstalter bis 19:30 an andere Kunden weitergegeben werden können.
  6. Bei Krankheitsfällen und anderen triftigen Verhinderungen bitten wir umgehend
    um eine telefonische Benachrichtigung.
  7. Reservierte Karten werden von uns an der Abendkassa hinterlegt. Wenn keine anderen Vereinbarungen bestehen, wird der Abendkassapreis in Rechnung gestellt.
Kaufkarten:
  1. Bereits gekaufte Eintrittskarten werden nur im Fall einer Vorstellungsunterbrechung
    (ab der Pause) oder einer abgesagten Vorstellung zurückerstattet.
  2. Eine auf unserer Homepage gekaufte Eintrittskarte wird automatisch (nach Einlangen des Betrages) rückbestätigt. Sie erhalten den Vorverkaufspreis und zugewiesene Plätze. Zusätzlich erhalten Sie die Eintrittskarten mit QR – Code, der Sie berechtigt, mit dem ausgedruckten Karten direkt zum Einlass zu kommen.
  3. Es gibt (außer der Marktgemeinde Wilhering) keine weiteren Verkaufsstellen, die berechtigt wären, im freien Verkauf Eintrittskarten für unsere Vorstellungen zu verkaufen.
  4. Außer den üblichen Bankspesen, die für eine Überweisung von Ihrer Bank erhoben werden, erwachsen Ihnen beim Kauf der Karten und die Zusendung der Eintrittskarten keine weiteren Kosten.
Allgemeine Bestimmungen:
  1. Zur Aufrechterhaltung oder Sicherstellung des geregelten Ablaufes einer Aufführung
    sind wir berechtigt, Zuschauer, die diese stören, abzuweisen. Das gilt auch für den Fall, dass wir eine kommende Störung in einer Aufführung vermuten.
  2. Das Fotografieren und Filmen einer Aufführung ist ausnahmslos verboten.
  3. Sämtliche Aufführungen sind Veranstalterhaftpflichtversichert.